Allergenkennzeichnungspflicht

Nach der neuen EU-Lebensmittelinformations-Verordnung müssen ab dem 13. Dezember 2014 Informationen über allergieauslösende Zutaten künftig auch bei unverpackten Lebensmitteln gegeben werden. Die Neuerungen betreffen auch Restaurants und Kantinen. Nach Planungen des nationalen Gesetzgebers, soll mittels einer Novelle der Lebensmittelkennzeichnungs-Verordnung die Grundlage für die Allergenkennzeichnung bei loser Ware geschaffen werden.

Der Verordnungsgeber hat sich im 2. Entwurf einer nationalen Verordnung nunmehr dafür entschieden, unter bestimmten Voraussetzungen wohl auch eine mündliche Auskunft zu erlauben. 

Damit wurde eine der zentralen Forderungen des DEHOGA aufgegriffen. Voraussetzung soll sein, dass es in der Menükarte oder auf einem gut sichtbaren Schild gleichzeitig einen Hinweis darauf gibt, dass schriftliche Informationen über die Allergene erhältlich sind, zum Beispiel in einer separaten Kladde. Fest steht damit schon jetzt: Die mündliche Auskunft allein wird vom 13. Dezember 2014 an nicht mehr ausreichen.

Was ist zu tun? Jeder Betrieb sollte seine Mitarbeiter in Küche und Service ausführlich über die Bedeutung von Allergien und Unverträglichkeiten informieren und das DEHOGA-Plakat „14 Zutate und Stoffe, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen können“ aushängen. 

Plakat zu den 14 Allergenen im DEHOGA Shop.

Hilfestellung und Schulungen des DEHOGA MV

Seminare "Allergenmanagement"

Der Gast mit einer Lebensmittelallergie und die Inhaber bzw. die Mitarbeiter eines gastronomischen Betriebes verfolgen das gleiche Ziel: Vermeidung einer allergischen Reaktion in Ihrem Restaurant.

Die Tendenz von Menschen mit Lebensmittelallergien ist steigend. Momentan geht man von drei bis vier Millionen Betroffenen aus.

Während Lebensmittelallergiker bei verpackter Ware Informationen über das Vorkommen allergener Zutaten erhalten, ist die Situation im Restaurant ungleich schwieriger. In unseren DEHOGA MV-Allergenmanagement-Seminaren schulen wir im fachgerechten Umgang, gerade auch im Hinblick auf die neue EU-Lebensmittel-Informationsverordnung. Insbesondere werden Hinweise zur rechtsicheren Umsetzung durch unseren DEHOGA MV - Hygiene-Experten gegeben. Zudem gibt es ein umfangreiches Handout mit Checklisten und Musterspeisekarten.