Die Zentralstelle für die Wiedergabe von Fernsehsendungen (ZWF) ist ein Zusammenschluss von fünf Verwertungsgesellschaften (u.a. auch VG Bild-Kunst), die die Rechte der bildenden Künstler, Fotografen, Grafikdesigner, aber auch der am Film beteiligten Urheber wie Regie, Kamera, Schnitt, Bühnenbild oder Kostüm wahrnehmen. Auch mit der ZWF konnte eine Verlängerung des bestehenden Gesamtvertrages bis Ende 2018 vereinbart werden. die Gebühren erhöhen sich –wie beim entsprechenden GEMA-Tarif- um 1,5% von 6,56 Euro auf 6,65 Euro pro Zimmer/Jahr für Verbandsmitglieder. Nichtmitglieder zahlen 8,31 Euro.