- Branchenthemen
- Mindestlohn
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, hat die Ampel Koalition einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 12,00 EURO beschlossen, der ab 1. Oktober 2022 zu zahlen ist.
Der gesetzliche Mindestlohn stellt ein gigantisches arbeitsmarktpolitisches Experiment dar. Die damit verbundenen Personalkostensteigerungen liegen in Teilen bei 25 Prozent und mehr. Welche Arbeitsplatzverluste, welche Auswirkungen auf das Ausbildungssystem oder gar Betriebsschließungen damit insgesamt verbunden sein werden, ist derzeit nicht absehbar.
Die Geschäftsstelle des DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern beantwortet Mitgliederfragen zum Thema Mindestlohn.
Partneranwälte des DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern beraten Mitglieder. Eine Erstberatung ist kostenfrei.