DEHOGA-Rechtsschutz - Exklusiv für unsere Mitglieder

Ein Mitgliedschaft, die schützt! Bild: © .shock_stock.adobe.com

Die betriebliche Rechtsschutzversicherung:

Ab dem 1. Januar 2023 werden Sie als Mitglied des DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern e.V.  automatisch rechtsschutzversichert sein. Ihr Versicherungsschutz besteht aus dem Unternehmer-Rechtsschutz (Baustein A) und dem Spezial-Straf-Rechtsschutz (Baustein S). Diese beiden Bausteine decken die wichtigsten Bereiche Ihres unternehmerischen Risikos ab. Der neue inkludierte Rechtsschutz-Gruppenvertrag der ÖRAG Rechtsversicherungs AG ergänzt dabei ideal die Leistungen Ihres Landesverbandes, die Sie natürlich weiterhin im gewohnten Umfang über die Partneranwälte in Anspruch nehmen können.

Nicht nur gut beraten - auch gut abgesichert!

Damit profitieren Mitglieder im DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern nicht nur von der kostenlosen Erstberatung in allen unternehmensrelevanten Rechtsfragen, sondern auch von der DEHOGA-Rechtsschutzversicherung, dem DEHOGA-Rechtsschutz.

Flyer zum DEHOGA-Rechtsschutz - Alles auf einen Blick!

Was ist versichert?

Versichert sind der Unternehmer-Rechtsschutz (Baustein A) und der Spezial-Straf-Rechtsschutz (Baustein S). Diese beiden Bausteine decken die wichtigsten Bereiche des unternehmerischen Risikos ab.

Kann ich weitere Rechtsgebiete versichern?

Sie können den Gewerberaum-Rechtsschutz (Baustein G) zur Absicherung im Vertrags- und Sachenrecht bei gewerblichem Eigentum, Miete oder Pacht, den Verkehrs-Rechtsschutz (Baustein V) zur Absicherung Ihrer gewerblichen Fahrzeuge und zur Absicherung Ihrer gewerblichen Verträge den Firmenvertrags-Rechtsschutz oder den Firmenvertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte zusätzlich absichern. Ihren privaten Bereich können Sie selbstverständlich auch mit einer Privat-Rechtsschutzversicherung abdecken.

 

Als exklusiver Kooperationspartner bietet die Provinzial enorme Ersparnisse bei der Anschlussdeckung des Rahmenvertrages der ÖRAG. Weitere Informationen zu den Sonderkonditionen finden Sie hier.

Was ist nicht versicherbar?

Um die Prämie der Rechtsschutzversicherung für alle Kunden bezahlbar zu halten, sind einige Streitigkeiten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die betrifft z.B. Streitigkeiten aus Kapitalanlagegeschäften oder auch Streitigkeiten rund um das Urheberrecht. Alle Ausschlüsse finden Sie in den AGBs der ÖRAG Rechtsversicherungs AG.

Wer ist versichert?

Versicherungsschutz besteht für das Unternehmen, den Inhaber und in vielen Bereichen auch für die Mitarbeiter in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit.

Ab wann gibt es die betriebliche Rechtsschutzversicherung für die Mitglieder des DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern? 

Die betriebliche Rechtsschutzversicherung wird ab dem 1. Januar 2023 gelten. Mitglieder des DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern e.V. werden ab diesem Datum automatisch durch ihre Mitgliedschaft rechtsschutzversichert,

Was kostet der Rechtschutz?

Der Rechtsschutz im Gruppenvertrag via Mitgliedschaft ist sehr günstig. Ab dem 1. Januar 2023 wird die betriebliche Rechtsschutzversicherung der ÖRAG Rechtsversicherungs AG in die Mitgliedschaft inkludiert. Dafür wird zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag ein jährlicher Beitragsanteil in Form einer Umlage je Mitglied unabhängig von der Beitragsstufe in Höhe von 69 Euro (inklusive Versicherungssteuer) erhoben. Die Ergänzungsdeckungen werden als Einzelverträge von den Mitgliedern abgeschlossen und ergänzen die Gruppenvertragslösung optimal.

Wen rufe ich an, wenn ich Hilfe brauche?

Der direkte Ansprechpartner für rechtliche Themen wird zeitnah bekanntgegeben. Bei Fragen wenden Sie sich an unsere Landesgeschäftsstelle in Rostock unter 0381 80 899 390. Wir sondieren den Fall gemeinsam mit unseren Partneranwälten und stellen den Antrag auf Deckungszusage bei der Versicherung.

Welche Anwälte stehen mir zur Verfügung?

Sobald Deckungszusage seitens der Versicherung vorliegt haben Sie selbstverständlich bei Rechtsschutzleistungen die freie Anwaltswahl. Die ÖRAG Rechtsversicherungs AG empfiehlt Ihnen auf Wunsch gerne eine Kanzlei in Ihrer Nähe.

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?

Die Selbstbeteiligung beträgt grundsätzlich 300 Euro im Schadensfall. Bei Beauftragung einer von der ÖRAG Rechtsversicherungs AG empfohlenen Kanzlei ermäßigt sich die Selbstbeteiligung auf 150 Euro. Gar keine Selbstbeteiligung fällt an, wenn Ihr Fall z.B. mit einer Rechtsanwaltsberatung erledigt wird.

Haben Sie Fragen zum DEHOGA-Rechtsschutz?

Bitte zögern Sie nicht und kontaktieren Ihren DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern e.V. Wir klären mit Ihnen alle auftretenden Fragen zum Gruppenvertrag und besprechen Details zur möglichen fakultativen Anschlussdeckung. 

Rechtsschutzversicherung nutzen

Sie sind Mitglied und möchten die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen? Kein Problem! Melden Sie sich direkt bei Ihrem DEHOGA MV - wir informieren und begleiten Sie bei den nächsten Schritten: 

DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Konrad-Zuse-Straße 2
18057 Rostock
Telefon: 0381 80 899 390
Telefax: 0381 80 899 404
info@dehoga-mv.de