Pflichtfeld E-Mail-Adresse*
Geburtsdatum
Ansprechpartner für den Verband, wenn vom o.g. abweichend
Funktion
Pflichtfeld Name des Betriebes*
Pflichtfeld Rechnungsadresse*
Pflichtfeld Straße & Nummer*
Allgemeine E-Mail
persönliche E-Mail-Adresse
Internetadresse
Datum der Eröffnung
Pflichtfeld Beginn der Mitgliedschaft*
Rechtsform*
Rechtsform Sonstiges
Kooperation
Name der Kooperation
Anzahl der Mitarbeiter (lt. Beitragsordnung)*
Ausbildungsbtrieb
Wenn Sonstiges: Welcher Ausbildungsberuf?
Betriebstyp Beherbergung
Wenn Sonstiges: Welcher Betriebstyp?
Betriebstyp Gastronomie
Wenn Sonstiges: Welcher Betriebstyp?
Hotelklassifizierung
Beitragstabelle (Auszug): Stufe / Anzahl der Mitarbeiter / Jahresbeitrag in €): 1 / Wartemitglieder / 144,00; 2 / 0-3 / 172,00; 3 / 4-10 / 377,00; 4 / 11-15 / 499,00; 5 / 16-20 / 600,00; 6 / 21-50 / 710,00; 7 / 51-100 / 1.140,00; 8 / 101-150 / 1.894,00; 9 / 151-200 / 2.392,00; 10 / 201-... / 2.945,00 11 / entsprechen freier Vereinbarung max. / 50.100,00. Betriebe, die nicht während des gesamten Jahr geöffnet haben, zahlen für jeden Monat der Schließung einen Beitrag von 6,00 €. Mitglieder, die dem Landesverband beitreten, zahlen eine einmalige, nicht zurückzahlbare Aufnahmegebühr von 53,00 €. Der Mitgliedsbeitrag, ist vorab am 1. Januar des laufenden Kalenderjahres an den Landesverband zu zahlen. Quartalszahler haben ihren Mitgliedsbeitrag vor Ablauf des vorangegangenen Quartals zu entrichten. Der Einzug des Beitrages erfolgt über die Einzugszentrale Bonn (EZB). Der erste Mitgliedsbeitrag ist fällig im Beitrittsmonat. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrages erfolgt anteilig ab Beitrittsmonat - 1/12 -.
bei Zahlungsweise "Einzugsermächtigung SEPA-Lastschrift":
Ich ermächtige / wir ermächtigen den DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern e.V., Zahlungen von meinem / unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein / weisen wir unser Kreditinstitut an, die von der EZB-Bonn auf mein / unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann / wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem / unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Abbuchung der Beiträge Die fälligen Beiträge werden ab sofort von Ihrem Konto abgebucht. Dies gilt auch für die jetzt fälligen Beiträge. Der Kontoauszug gilt als Quittung.
Frist für die Vorabinformationen: Der Zahlungsempfänger informiert den Zahlungspflichtigen spätestens fünf Tage vor dem Abbuchungstermin über den anstehenden Einzug. Zahlungsgläubiger: DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern e.V., Konrad-Zuse-Straße 2, 18057 Rostock
Gläubiger-Identifikationsnummer: D E 4 8 Z Z Z 0 0 0 0 1 9 5 4 5 2 8
IBAN
BIC
Name der Bank
bei Zahlungsweise "Rechnung im Voraus"
Den zu zahlenden Mitgliedsbeitrag zahle ich selbst im Voraus auf das Konto des DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern e.V. bei der Deutschen Kreditbank AG ein.
IBAN: DE84 1203 0000 0000 2217 21BIC: BYLADEM1001
4) Einverständniserklärungen
Pflichtfeld Zustimmung Datenverarbeitung* Ich gebe mein Einverständnis, dass meine Mitgliedsdaten elektronisch verarbeitet und zum Zwecke der Mitgliederverwaltung im Landesverband DEHOGA MV, seiner Regionalverbände sowie seiner Wirtschaftstochter Hotel- und Gaststätten Marketing GmbH gespeichert werden. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung . Zustimmung Veröffentlichung Ich stimme zu, dass meine Kontaktdaten (postalische Anschrift, E-Mail, Telefon, Fax) in Verbandspublikationen (LOKALanzeiger, auf der Internetseite des Landesverbandes und/oder seiner Regionalverbände) veröffentlicht bzw. an (Förder)-Mitglieder des DEHOGA MV übermittelt werden dürfen.
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