Ansprechpartner für den Verband, wenn vom o.g. abweichend
Beitragstabelle (Auszug):
Stufe / Anzahl der Mitarbeiter / Jahresbeitrag netto in €):
1 / Wartemitglieder / 184,00; 2 / 0-3 / 292,00; 3 / 4-10 / 537,00; 4 / 11-15 / 679,00; 5 / 16-20 / 800,00; 6 / 21-50 / 960,00; 7 / 51-100 / 1.490,00; 8 / 101-150 / 2.294,00; 9 / 151-200 / 2.892,00; 10 / 201-... / 3.545,00 11 / entsprechen freier Vereinbarung max. / 50.100,00.
Der Beitrag teilt sich dabei in einen Beitragsanteil für die allgemeine, ideelle Verbandsarbeit (ohne MwSt.) und einen Beitragsanteil für individuell erbrachte Leistungen (zzgl. der jeweils gültigen MwSt.) auf. Die prozentuale Aufteilung des
Beitrages legt dabei die Finanzverwaltung fest. Diese ist in der Beitragsrechnung auszuweisen.
Umlage für betriebliche Rechtsschutzversicherung Ab dem 01.01.2023 wird eine betriebliche Rechtsschutzversicherung der ÖRAG AG in die Mitgliedschaft inkludiert. Dafür wird zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag ab dem 01.01.2023 ein jährlicher Beitragsanteil in Form einer Umlage je Mitglied laut Punkt 1 dieser Beitragsordnung unabhängig von der Beitragsstufe in Höhe von 69,00 Euro (inklusive Versicherungssteuer) erhoben.
Betriebe, die nicht während des gesamten Jahr geöffnet haben, zahlen für jeden Monat der Schließung einen Beitrag von 6,00 €. Mitglieder, die dem Landesverband beitreten, zahlen eine einmalige, nicht zurückzahlbare Aufnahmegebühr von 53,00 €. Der Mitgliedsbeitrag, ist vorab am 1. Januar des laufenden Kalenderjahres an den Landesverband zu zahlen. Quartalszahler haben ihren Mitgliedsbeitrag vor Ablauf des vorangegangenen Quartals zu entrichten. Der Einzug des Beitrages erfolgt über die Einzugszentrale Bonn (EZB). Der erste Mitgliedsbeitrag ist fällig im Beitrittsmonat. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrages erfolgt anteilig ab Beitrittsmonat - 1/12 -.
Hier geht es zu unserer Beitragsordnung...
bei Zahlungsweise "Einzugsermächtigung SEPA-Lastschrift":
Ich ermächtige / wir ermächtigen den DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern e.V., Zahlungen von meinem / unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein / weisen wir unser Kreditinstitut an, die von der EZB-Bonn auf mein / unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann / wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem / unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Abbuchung der Beiträge
Die fälligen Beiträge werden ab sofort von Ihrem Konto abgebucht. Dies gilt auch für die jetzt fälligen Beiträge. Der Kontoauszug gilt als Quittung.
Frist für die Vorabinformationen: Der Zahlungsempfänger informiert den Zahlungspflichtigen spätestens fünf Tage vor dem Abbuchungstermin über den anstehenden Einzug. Zahlungsgläubiger: DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern e.V., Konrad-Zuse-Straße 2, 18057 Rostock
Gläubiger-Identifikationsnummer: D E 4 8 Z Z Z 0 0 0 0 1 9 5 4 5 2 8
bei Zahlungsweise "Rechnung im Voraus"
Den zu zahlenden Mitgliedsbeitrag zahle ich selbst im Voraus auf das Konto des DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern e.V. bei der Deutschen Kreditbank AG ein.
IBAN: DE84 1203 0000 0000 2217 21
BIC: BYLADEM1001
4) Einverständniserklärungen
Mitgliedermeldung GEMA
Kategorie personenbezogener Daten/ allgemeine Daten
Mitgliederdaten, Kontaktdaten:
- Identifikation: Mitgliedsnummer* (innerhalb des Verbandes)
- Name und Anschrift: Anrede, Vorname*, Nachname*, Verein/Gesellschaft*, Straße*, Hausnummer*, PLZ*, Ort*, Postfach
- Dauer Mitgliedschaft: Datum Eintritt* / Austritt*
- Kommunikationsdaten: E-Mail*, Telefon, Webseite, Ansprechpartner*
- Nutzungsort (nur für Verbände/Nutzer, die einen Nutzungsort haben)
- Nutzungsort Name*; Nutzungsort Straße*; Nutzungsort Hausnummer*; Nutzungsort PLZ*; Nutzungsort Ort*
- Allgemeines: Bemerkungen (wenn erforderlich, Erläuterungen zu den vorgenannten, übermittelten Daten)
(* zwingend mitzuteilende Daten)
Zweck der Datenverarbeitung:
- Datenübermittlung auf Grundlage des kollektiven Abschlusses des Gesamtvertrages durch die BVMV mit Verwertungsgesellschaften an die jeweilige Verwertungsgesellschaft als Grundlage zum Erhalt des Gesamtvertragsnachlasses an die GEMA.
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung:
Aufbewahrungsdauer / Speicherdauer:
- Bis 10 Jahre nach Stellung des Mitgliedsantrages im jeweiligen Mitgliedsverband.
Empfänger:
- BVMV und GEMA. Für die Einhaltung der Artikel 13 ff DSG-VO im Hinblick auf die Datenverarbeitung durch die GEMA ist diese unmittelbar den Betroffenen verantwortlich.
Zugriffsberechtigte:
- Bei der GEMA werden die Daten vertraulich gehandhabt und nur Mitarbeitern im Rahmen der Rechteverwaltung zugänglich gemacht.
- Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Unternehmen / Dienstleister außerhalb der EU findet nicht statt.