Nichtraucherschutzgesetz

Das Nichtraucherschutzgesetz M-V, wurde 2007 in Kraft getreten. 

Das Nichtraucherschutzgesetz hat sich bewährt und ist bei den Gästen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Unternehmerinnen und Unternehmern der Branche gleichermaßen anerkannt ist. Mögliche anfängliche Schwierigkeiten bei der Einführung sind überwunden, damit sind das Rauchverbot entsprechend der gesetzlichen Vorgaben umgesetzt und die gesundheitspolitischen Ziele voll umfänglich erreicht.

Insbesondere durch die Möglichkeit, separate bzw. abgetrennte Raucherbereiche auszuweisen und sich als getränkegeprägte Rauchergastronomie zu deklarieren, konnten damals massivere Umsatzrückgänge vermieden werden und insolvenzbedingte negative Strukturveränderungen in der Branche abgewendet werden.

Dieser Schritt war für die Branche, insbesondere für die Gastronomie, wichtig und richtig.

Mehr Informationen