Bettensteuer

Der DEHOGA MV und seine ihm angeschlossenen Mitgliedsbetriebe lehnen Bettensteuern und Kulturförderabgaben aus ordnungspolitischen, steuersystematischen und rechtlichen Gründen ab. Die Einführung solcher kommunalen Aufwandssteuern würde die Chancen, die sich aus der Mehrwertsteuersenkung für die Hotellerie ergeben, konterkarieren.

Mit sehr großer Betroffenheit mussten wir dennoch die Einführung einer sogenannten Übernachtungssteuer auf Beherbergungsleistung durch die Landeshauptstadt Schwerin zur Kenntnis nehmen. Eine entsprechende Satzung wurde durch die Vertreter der Stadt beschlossen.

Zwar positionierten sich selbst die Landtagspräsidentin, der Ministerpräsident und der Wirtschaftsminister in unserem Sinne, dennoch konnte die Kommunalaufsicht die Satzung zur Erhebung aus formaljuristischen Gründen nicht mehr zurückweisen, wenngleich auch das Innenministerium selbst erhebliche Zweifel hinsichtlich der Sinnhaftigkeit der Einführung einer solchen kommunalen Aufwandssteuer hegt.

Der DEHOGA MV wird sich, zusammen mit den betroffenen Mitgliedern, mit allen Mitteln, ob politisch oder juristisch, gegen diese „Matratzenmaut“ zu Wehr setzen.

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