Was das Gastgewerbe in MV fordert...

Wieder muss das Gastgewerbe eine der Hauptlast in der Bewältigung der aktuellen Pandemiewelle tragen. Die Verlängerung der 3G-Plus-Regelung in den April bedeutet neuerliche Einschränkungen für die Branche, obwohl in nahezu allen anderen Bereichen des öffentlichen Lebens die Beschränkungen fallen. Das ist so nicht hinnehmbar. Der Branche steht nach zwei Jahren Pandemie das Wasser sprichwörtlich bis zum Hals. Aktuell ist der Ofen aus – wird nicht spürbar gegengesteuert, in vielen Unternehmen für immer!

Lars Schwarz, Präsident des DEHOGA MV, ist empört, „Es kann nicht wahr sein, dass wieder wir die Leidtragenden sind. So viel wird in allen Bereichen des Lebens gelockert und wir stehen immer noch da und müssen die Maßnahmen ertragen. Wie lange soll das Gastgewerbe das noch aushalten? Verpflichtende 3G-Regeln sind nicht mehr verhältnismäßig, die Testpflicht muss weg!“

Was wir daher aktuell fordern:

  • Wertschätzung für das gesamte Gastgewerbe als die Wirtschaftskraft im Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern.
  • Eine echte Entschädigung für das Gastgewerbe als einer der Branche, die wieder die Hauptlast in der aktuellen Pandemiewelle trägt.
  • Verbesserungen bei der Überbrückungshilfe IV – wirksam & bedarfsgerecht – für die gesamte Branche (Eigenkapitalzuschuss, Personalkostenpauschale von 30 Prozent).
  • Eine Verlängerung der Überbrückungshilfe IV über den März 2022 hinaus.
  • Die Förderberechtigung im Hinblick auf die Überbrückungshilfe IV muss bei freiwilliger Teil- oder Komplettschließung bei nachweisbarerer Unwirtschaftlichkeit muss an die Laufzeit der Überbrückungshilfe IV angepasst werden.
  • Eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes für unsere Belegschaften und die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit in voller Höhe zu 100 Prozent.
  • Die maximale Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld von bisher 24 Monaten muss an die Dauer der Corona-Krise angepasst und das Corona-Kurzarbeitergeld so lange gewährt werden können, wie es aufgrund der staatlichen Eingriffe zu signifikanten und unvermeidbaren Arbeitsausfällen kommt.
  • Die Verlängerung der Möglichkeit des Bezugs von Kurzarbeitergeld unter den erleichterten Bedingungen und mit den erhöhten Leistungssätzen über den 31. März 2022 hinaus.
  • Eine Auflösung des Wiederspruches im Hinblick auf eine „freiwillige Schließung“ zwischen Kurzarbeit und Überbrückungshilfe.
  • Für besonders von der Corona-Krise betroffene Branchen müssen die Ausbildungsprämie (plus) und der Zuschuss zur Vermeidung von Kurzarbeit im Rahmen des Programmes „Ausbildungsplätze sichern“ fortgesetzt werden. 
  • Verlässliche Corona-Regelungen, die unter Beachtung des medizinisch Notwendigen ein wirkliches Arbeiten und Wirtschaften ermöglichen.
  • Keinen Wettbewerbsnachteil für die Gastgeber Mecklenburg-Vorpommerns zu andern Bundesländern.
  • Zusätzliche Unterstützungs- bzw. Investitionsprogramme des Landes zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie insbesondere für die Gastronomie und insbesondere in der Fläche des Landes.

...und ganz wichtig zum Schluss...

  • Die aktuell bis zum 31. Dezember 2022 befristete Absenkung der Mehrwertsteuer auf Speisen muss unter Einbeziehung der Getränke darüber hinaus entfristet werden. Das wäre eine unkomplizierte und unmittelbare Hilfe sowie ein sofortiges Konjunkturprogramm für das von der Pandemie so enorm betroffene Gastgewerbe! ...hier zu mehr Informationen...

Für die Gastgeber! Für die MitarbeiterInnen! Für die Gäste!