Bundestag beschließt Erhöhung der Ausgleichsabgabe auf bis zu 720 Euro

Der Bundestag hat in 2./3. Lesung das „Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts“ beschlossen. Darin enthalten insbesondere: Die Erhöhung der Ausgleichsabgabe, die Unternehmen bezahlen müssen, die nicht genug schwerbehinderte Arbeitnehmer beschäftigen. Es gab zwar noch einige kleinere Änderungen im Gesetz. Der zentrale Kritikpunkt des DEHOGA blieb aber unverändert: Die Verteuerung der Ausgleichsabgabe und die Neueinführung einer sog. „vierten Staffel“.

Der DEGHOGA erläutert: Schon bisher ist die Abgabehöhe gestaffelt. Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, auf wenigstens 5 % der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Bis 40 Arbeitsplätze muss ein schwerbehinderter Arbeitnehmer beschäftigt werden, bis 60 Arbeitsplätze zwei. Wird diese Beschäftigungsquote nicht erreicht, wird die Ausgleichsabgabe fällig. Je weniger schwerbehinderte Beschäftigte ein Unternehmen hat, desto höher ist die Abgabe, die es für jeden nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz bezahlen muss.

Die Ampelkoalition erhöht nun den Druck auf Unternehmen, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen: Für sie werden dann 720 Euro jährlich für jeden Arbeitsplatz fällig, der rechnerisch mit einer schwerbehinderten Person besetzt sein müsste. Auch die anderen drei Staffeln erhöhen sich, und zwar auf 140, 245 bzw. 360 Euro (je nach erreichter Beschäftigungsquote) pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz.

Das Gesetz ist zustimmungsbedürftig, der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 12. Mai 2023 damit befassen.

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