- Aktuelles
- DEHOGA-News
- EU-Kommission geht gegen irreführende Buchungsportale vor
Die Behörden haben die Betreiber der betroffenen Portale aufgefordert, ihre Praktiken mit dem EU-Verbraucherrecht in Einklang zu bringen und somit volle Transparenz bei den Preisen zu gewährleisten. Nach Angaben der Europäischen Verbraucherzentren gehören die Buchung von Übernachtungen und Flügen im Internet mittlerweile zu den Bereichen mit den häufigsten Verbraucherbeschwerden.
Hierzu erklärte Věra Jourová, die EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung: „Wenn Bewertungen auf Vergleichsportalen verzerrt oder die Preise nicht transparent sind, sind die Informationen für die Verbraucher irreführend. Die betreffenden Unternehmen müssen die europäischen Verbraucherschutzvorschriften genauso einhalten wie Reisebüros. Die Verbraucherschutzbehörden werden die Betreiber der Portale nun auffordern, diese Probleme zu beheben. Die Verbraucher sollten online in gleichem Maße geschützt sein wie offline.“
Die wichtigsten Erkenntnisse der Untersuchung:
Der Hotelverband Deutschland (IHA) hatte seinerseits bereits im Jahr 2014 gegen die Ausübung unzulässigen Psychodrucks auf die Nutzer in Deutschland durch den Marktführer Booking.com („Letzte Chance! Wir haben noch 1 Zimmer!“) die Abgabe einer entsprechenden strafbewehrten Unterlassungserklärung erwirkt. „Wir sind zufrieden, über unseren europäischen Dachverband HOTREC nun mit dem Einschreiten der Europäischen Kommission auch eine umfassende und europaweit koordinierte Vorgehensweise erreicht zu haben“, erläuterte Otto Lindner.