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- GEMA-Tarifveränderungen ab 2017
Weitere GEMA-Forderungen, die zu Veränderungen und Kostensteigerungen in anderen Tarifen geführt hätten, konnten im Interesse der Verbandsmitglieder abgewehrt werden.
Vor dem Hintergrund der zur GEMA-Tarifreform ergangenen Rechtsprechung der Schiedsstelle und entsprechenden Forderungen der Aufsichtsbehörde, dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), mussten die Tarife U-T und WR-N angepasst und in ihren Strukturen linearisiert werden. In beiden Tarifen wurden die Parameter „Eintrittsgeld“ und „Öffnungstage“ verändert und neu strukturiert.
Die GEMA wird alle betroffenen Betriebe anschreiben und die konkreten Tarifparameter (Höhe des Eintrittsgeldes, Anzahl der Öffnungstage, Größe des Veranstaltungsraumes) erheben und auf dieser Basis ein neues Vertragsangebot unterbreiten.
Alle weiteren Tarife (z.B. für Einzelveranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik, Hintergrundmusik, Radio, Musik in Musikkneipen oder Discotheken etc.) unterliegen mehrjähriger Einführungsphasen und erhöhen sich entsprechend der in den letzten Jahren getroffenen Vereinbarungen. Die ansonsten noch verbliebenen Tarife (z.B. Fernsehtarif, Hotelsendetarif etc.) erhöhen sich ab 1. Januar 2017 um 1,6 Prozent. Die Belastungen hinsichtlich des Hotelsendetarifes liegen somit in 2017 bei 20,50 Euro netto pro Zimmer/Jahr (Nichtmitglieder zahlen 25,63 Euro).