Mindestlohnkommission einigt sich auf 8,84 Euro

„Eingriff in Tarifautonomie setzt sich leider fort“

Hierzu erklärt Ernst Fischer, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband):

„Die Geschäftsordnung der Mindestlohnkommission sieht vor, sich nachlaufend am Tarifindex des Statistischen Bundesamts, also der Entwicklung der Tariflöhne, zu orientieren. Genau dieses Vorgehen hat der DEHOGA immer wieder eingefordert. Konsequent wären 8,77 Euro gewesen. Der heutige Kompromiss war ohne Zweifel schwer. Es bleibt zu hoffen, dass sich die nächste Anpassung eins zu eins an dem verabredeten Tarifindex orientiert und es keine Streitigkeiten über die Berücksichtigung des heutigen Zugeständnisses gibt.

Die heutige Entscheidung stellt leider eine Fortsetzung der Eingriffe in die Tarifautonomie dar und macht erneut überproportionale Anpassungen in gastgewerblichen Tarifverträgen erforderlich. In 10 von 19 DEHOGA-Entgelttarifverträgen (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Ostfriesische Inseln, Weser-Ems, Spezialtarifvertrag Systemgastronomie) verzeichnet die Branche im Moment tarifliche Entgelte unterhalb von 8,84 Euro. Fünf davon haben Geltung über den 1. Januar 2017 hinaus.

Schon jetzt hat der Mindestlohn in einem großen Ausmaß Kosten und Bürokratie in die Höhe getrieben und Erträge gemindert. Laut DEHOGA-Branchenumfrage(Januar 2016) verzeichnen fast drei Viertel der Betriebe seit 1. Januar 2015 Personalkostensteigerungen. Hinzu kommen für rund Zweidrittel gestiegene Kosten für Lieferanten und Dienstleister. Der DEHOGA-Konjunkturbericht (Juni 2016) zeigt auf, dass knapp die Hälfte aller Gastronomiebetriebe trotz gestiegener Umsätze mit sinkenden Erträgen zu kämpfen hat. Das Mindestlohngesetz und die dadurch gestiegenen Personalkosten sind eine wesentliche Ursache dafür. Jeder zusätzliche Cent der Erhöhung vergrößert die Problematik, gerade für die Kleinbetriebe in den strukturschwachen Regionen im Osten Deutschlands.

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