Booking.com ist mit seinen Eilanträgen im Beschwerdeverfahren gegen das Verbot auch enger Ratenparitätsklauseln des Bundeskartellamtes vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gescheitert. Der 1. Kartellsenat des OLG Düsseldorf lehnte heute den Antrag des Buchungsportals auf „Anordnung der aufschiebenden Wirkung“ gem. § 65 Abs. 3 Satz 3 GWB, d.h. auf Aussetzung der Kartellamtsentscheidung, vollumfänglich ab. „Die Entscheidung des Kartellsenats ist konsequent und von uns auch genauso erwartet worden. Sie bringt den Marktteilnehmern erst einmal Rechtssicherheit“, begrüßt Markus Luthe, Haupt-geschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA), die richterliche Entscheidung.
Die Hotellerie in Deutschland blickt auf ein erfolgreiches Jahr 2015 zurück und zeigt sich auch für das Jahr 2016 zuversichtlich. Die Zahl der Übernachtungen in den Hotels, Gasthöfen und Pensionen erreichte 2015 mit 272 Millionen einen neuen Spitzenwert.
Nach unserem sehr erfolgreichen Auftritt im vergangenen Jahr werden wir auch in diesem Jahr wieder beeindruckend und positiv für unsere Branche Nachwuchskräfte begeistern. Seien Sie dabei! Ein erstes Treffen aller Interessierten fand dazu am 9. März 2016, 15.30 Uhr in der Rotunde der HanseMesse Rostock statt.
Bisher wurde für die Beantragung einer Hotelsterneklassifizierung viel Papier hin und her geschickt. In Mecklenburg-Vorpommern gehört das jetzt der Vergangenheit an. Seit dem 1. Januar diesen Jahres können beim DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern die Sterneklassifizierungen auch online beantragt werden.
Weiterbildung geht jetzt also auch ganz einfach per Mausklick oder Touch und ist jederzeit verfügbar. „Wissen zum Mitnehmen“ sozusagen – und auch im durchgetakteten Arbeitsalltag im Restaurant und Hotel gut unterzubringen. Man muss kein PC-Programm installieren, sondern nutzt die Plattform einfach über den Internetbrowser.