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Ratenparität - OLG Düsseldorf lässt Booking.com einstweilig abblitzen

Booking.com ist mit seinen Eilanträgen im Beschwerdeverfahren gegen das Verbot auch enger Ratenparitätsklauseln des Bundeskartellamtes vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gescheitert. Der 1. Kartellsenat des OLG Düsseldorf lehnte heute den Antrag des Buchungsportals auf „Anordnung der aufschiebenden Wirkung“ gem. § 65 Abs. 3 Satz 3 GWB, d.h. auf Aussetzung der Kartellamtsentscheidung, vollumfänglich ab. „Die Entscheidung des Kartellsenats ist konsequent und von uns auch genauso erwartet worden. Sie bringt den Marktteilnehmern erst einmal Rechtssicherheit“, begrüßt Markus Luthe, Haupt-geschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA), die richterliche Entscheidung.

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