Absenkung der Mehrwertsteuer auf Speisen verlängert: 7 Prozent bleiben bis Ende 2022

Damit sind unsere Branchenforderungen zum Teil erhört worden. Die derzeit geltende Ausnahmeregelung war zunächst bis 30. Juni 2021 befristet und soll nun verlängert werden. Denn, wegen des Lockdowns seit 2. November 2020 konnten die Gastronomen davon über lange Zeit hinweg keinen Gebrauch machen.

Der DEHOGA hatte sich im Land und im Bund in den letzten Wochen für eine Entfristung der Absenkung unter Aufnahme der Getränke eingesetzt. Mit der Verlängerung der Regelung bis Ende 2022 ist eine wichtiges Etappenziel erreicht. 

Nun gilt es ein tragfähiges Restart-Konzept zu entwickeln, womit der Branche dann zeitnah die Möglichkeit gegeben wird, die Einsparungen durch die Absenkung zur Mehrwertsteuer auch zur Sicherung der Unternehmen und Arbeitsplätze zu nutzen. Der DEHOGA bleibt am Ball.

Zurück