Bundesimmissionsschutzgesetz

Neue Anforderungen für künftige Holzkohlegrillanlagen

Da aufgrund der Zunahme an Holzkohle-Grillanlagen und insbesondere einer Häufung solcher Grillanlagen in Innenstädten in den letzten Jahren Nachbarschaftsbelästigungen durch Rauch zunahmen, wurde der Gesetzgeber nun aktiv.

Für Gastronomen bedeutet dies, dass künftig erhöhte Anforderungen an neue Holzkohlegrillanlagen und Holzkohle-Backöfen gestellt werden. So muss die Austrittsöffnung von Schornsteinen firstnah angeordnet sein und den First um mindestens 40 Zentimeter überragen. Abhängig von der Grillleistung gelten zudem neue Werte für die Oberkanten von Lüftungsöffnungen. Die vorgesehene Änderung greift nur für Holzkohlegrill- und Backanlagen, die ab dem 1. Juli 2019 errichtet oder wesentlich geändert werden. Der DEHOGA begrüßt, dass für die Betriebe, die Grillanlagen bereits installiert haben, Bestandsschutz gilt und eine neue Kostenbelastung ausgeschlossen wird. Wie hoch die finanziellen Auswirkungen für die Unternehmer konkret sein werden, die sich dazu entschließen, künftig Grillanlagen zu errichten, lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschätzen. Wir setzen hier auf angemessene Angebote der Bau- und Schornsteinfegerbranche.

Zurück