Bundeskartellamt mahnt auch Booking.com wegen wettbewerbswidriger Meistbegünstigungsklauseln ab

Mit solchen Vertragsklauseln verpflichtet Booking.com die Hotels, nirgendwo günstigere Zimmerraten oder noch freie Kapazitäten als auf seinem Online-Portal anzubieten. „Wir begrüßen das konsequente Einschreiten des Bundeskartellamtes außerordentlich. Das ist für die Hotellerie ein weiterer Zwischenschritt zur Wiedererlangung der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit und zu fairerem Wettbewerb in der immer wichtiger werdenden Online-Distribution“, erklärt Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA). Wie schon beim Verfahren gegen HRS ist der Hotelverband Deutschland (IHA) offiziell Beigeladener des Verfahrens. In dem Vorgehen des Bundeskartellamtes sieht sich die Branche in ihrer Rechtsauffassung vollumfänglich bestätigt, dass die von Hotelbuchungsportalen vertraglich auferlegten und in der betrieblichen Praxis mehr oder weniger offenen Paritätsforderungen eklatante Wettbewerbsbehinderungen darstellen. Konkurrierende Vermittlungsportale sind ebenso rechtswidrig behindert worden, wie der Direktvertrieb der Hotellerie. (PM)

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