Clubs & Diskotheken dürfen öffnen // Testpflicht in der Gastronomie fällt

DEHOGA MV-Präsident Lars Schwarz

DEHOGA MV-Präsident Lars Schwarz sagte heute anlässlich der Corona-Lockerungen: "Die Lockerungsschritte sowie der Wegfall der Testpflichten (u.a. in der Gastronomie) sind konsequent und waren aus unserer Sicht überfällig. Bei einer Landesinzidenz von 2,1 sowie über 50 Prozent Erstgeimpfter sind andauernde Grundrechtseinschnitte nicht mehr verhältnismäßig gewesen. Besonders freue ich mich über die Öffnung von Diskotheken und Clubs mit Tanz nach über einem Jahr, dem Wegfall der dortigen Perspektivlosigkeit und der Tanzverbote sowie den Wegfall der Testpflicht in der Innengastronomie. Es war gut und richtig, dass die Landesregierung an dieser Stelle auf unsere zentralen Forderungen eingegangen ist. Nun gilt es den Mitarbeitern auch unserer Branche, die täglich mit vielen und wechselnden Gästen arbeitet, schnell ein Impfangebot zu machen, damit wir für alle sicher die Saison bestreiten können. Ebenso gilt es jetzt intelligente Pläne für den Herbst zu erarbeiten, um im schlimmsten Fall nicht wieder unerwartet vor neuen Zwangsschließungen zu stehen. Ich begrüße es nochmals, dass die Landesregierung damit fast vollständig unseren Forderungen gefolgt ist und Wettbewerbsnachteile sowie Hemmnisse abgebaut wurden.“

Was soll nun ab dem 25.06.2021 gelten?

Bild: © DisobeyArt / stock.adobe.com

Mecklenburg-Vorpommerns Landesregierung hat heute über weitere Lockerungen von Anti-Corona-Maßnahmen beraten. Dabei ging es unter anderem darum, die Maskenpflicht im Freien abzuschaffen. Zudem stand auch - wie ausschließlich durch uns konsequent gefordert - die Abschaffung der Testverpflichtung in der Indoor-Gastronomie auf der Tagesordnung.

Das Land legt dabei ein neues Ampelsystem mit mehreren Messwerten auf, welches zukünftig nicht allein die Sieben-Tage-Inzidenz zugrunde legt, sondern auch die Krankenhausauslastung berücksichtigt.

Was soll nun ab dem 25.06.2021 gelten?

  • Die Testpflicht im Innenbereich der Gastronomie entfällt.
  • Die Testverpflichtung in der Hotellerie lediglich bei Anreise bleibt bestehen.
  • Clubs & Diskotheken können unter Auflagen (Testpflicht, mit 50 Prozent Kapazität) inklusive Tanz und Alkoholausschank wieder öffnen.
  • Großveranstaltungen im Außenbereich mit bis zu 15.000 Gästen sind wieder möglich, müssen aber mit einem Hygienekonzept und Tests abgesichert werden.
  • Das Alkoholverbot bei Veranstaltungen ist überall aufgehoben.
  • Märkte und Volksfeste können grundsätzlich stattfinden.

Zumindest diese Aussagen waren dem Pressestatement in der Staatskanzlei zu entnehmen. Die konkrete Umsetzung ergibt sich dann für die spätestens am Donnerstag erwartete Änderung der Corona-Landesverordnung M-V.

Neue Corona-Ampel: Sechs Stufen und neue Faktoren

Das neue Ampelsystem soll den bisher als Bezugswert genommenen Inzidenzwert ablösen. Neben der Inzidenz berücksichtigt die neue Ampel auch Faktoren wie die Krankenhausauslastung und den Impffortschritt. Statt wie bisher drei, soll es zukünftig sechs Stufen geben: grün (0-10), gelb (10-35), orange, (35-50), rot (50-100), dunkelrot (100-150) und violett (äußerst hohes Infektionsgeschehen über 150). Die Corona-Regeln werden bei Erreichen einer neuen Ampelstufe jeweils angepasst. Die Entscheidung darüber, welche Ampelstufe gilt, soll in der Verantwortung der Landräte und Oberbürgermeister liegen. Bei erneut ansteigendem Infektionsgeschehen müssten Test- und Maskenpflicht also nötigenfalls wieder eingeführt werden.

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