DEHOGA zu geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes: „Klare Regelungen sind wichtig, sie müssen jedoch nachvollziehbar und rechtskonform sein.“

Das sachgerechtere und mildere Mittel wäre laut Zöllick, die Anreise aus einem Risikogebiet von einer zuvor erfolgten Negativtestung abhängig zu machen. „Es ist niemandem vermittelbar, wenn Bürger aus einer über 100-Inzidenzregion ihre Urlaubsreise ins Ausland mit negativem PCR-Test antreten dürften, aber nicht an die Ost- oder Nordsee reisen könnten.“

Mit Blick auf die Schwere der Grundrechtseingriffe seien zudem eine zeitliche Befristung der Notbremse und eine laufende Evaluierung unverzichtbar. Dies gelte umso mehr, da der Inzidenzwert für die Beurteilung des Infektionsgeschehens ausschlaggebend sein soll. „Wir erwarten, dass künftig zur Beurteilung der Infektionslage neben den Inzidenzwerten das Impfen, Testen sowie weitere wesentliche Faktoren berücksichtigt werden – wie dies bereits beim Bund-Länder-Gipfel am 3. März verabredet wurde“, so Zöllick weiter. „Der mit dem Erreichen der Inzidenz von 100 verbundene Automatismus lässt zudem sachgerechte Differenzierungen bei lokalisierbarem und beherrschbarem Ausbruchsgeschehen nicht mehr zu.“ Ebenso würden dadurch Pilotprojekte oder Modellregionen in den Ländern gestoppt, deren Ziel es war, alternative Lösungskonzepte mit Testungen zu entwickeln. Darüber hinaus fordert der DEHOGA Nachbesserungen bei den Regelungen zu Betriebskantinen.

Kritikwürdig ist es aus Sicht des DEHOGA zudem, dass im Infektionsschutzgesetz keine Entschädigungs- bzw. Kompensationsregelung für die Unternehmen verankert ist, deren Geschäftsbetrieb untersagt werde.

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