Einsatz des DEHOGA hat sich gelohnt: EU-Beihilfegrenzen werden deutlich erhöht

Noch wichtiger für unsere Branche: Die Kommission hat außerdem beschlossen, den Geltungsbereich zu erweitern, indem die darin festgelegten Obergrenzen angehoben und bestimmte rückzahlbare Instrumente bis Ende nächsten Jahres in direkte Zuschüsse umgewandelt werden. Für Gastronomie und Hotellerie ist dabei insbesondere folgendes wichtig:

  • Die 0,8 Mio.-Grenze bei Kleinbeihilfen wird auf 1,8 Millionen erhöht. Diese können nach wie vor über einen Zeitraum von drei Jahren mit einer De-minimis-Beihilfe von bis zu 200.000 EUR pro Unternehmen kombiniert werden.
  • Die Grenze für den Fixkostenzuschuss (für Unternehmen, die besonders von der Coronavirus-Krise betroffen sind und im förderfähigen Zeitraum im Vergleich zum gleichen Zeitraum von 2019 Umsatzverluste von mindestens 30% verzeichnen) wird von 3 Mio. auf 10 Mio. Euro erhöht.

Jetzt bleibt zu hoffen, dass die deutschen Regelungswerke zu den November- und Dezemberhilfen sowie zur Überbrückungshilfe III schnellstmöglich angepasst werden. Die offizielle Pressemitteilung der EU-Kommission (bislang nur auf Englisch verfügbar) findet man hier verlinkt…

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