Entfristung des Nichtraucherschutzgesetzes M-V

Politik bestätigt Auffassung des DEHOGA MV

Erfolg der politischen Lobbyarbeit für den DEHOGA MV!
Das Nichtraucherschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern
wurde ohne Verschärfung entfristet!

Anlässlich seiner gestrigen Sitzung, hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern das Nichtraucherschutzgesetz (NichtRSchutzG M-V) vom 12. Juli 2007 entfristet. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband /Landesverband Mecklenburg-Vorpommern (DEHOGA MV) begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich.

Das NichtRSchutzG M-V, wurde 2007 eingeführt und bis zum 31. Juli 2014 befristet. Ziel der Befristung war es, mögliche Auswirkungen des Gesetzes zu evaluieren und möglicherweise Änderungen, auch beeinflusst von gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen, bei einer Entfristung vorzunehmen.

Immer wieder gab es hier im politischen Raum oder auch medial Diskussionen, das Rauchverbot zu verschärfen und sich dabei an Regelungen aus Bundesländern mit einem totalen Rauchverbot zu orientieren.

Es bei uns im Land ist in der Tat so, dass sich das NichtRSchutzG bewährt hat und bei den Gästen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Unternehmerinnen und Unternehmern der Branche gleichermaßen anerkannt ist. Mögliche anfängliche Schwierigkeiten bei der Einführung des NichtRSchutzG sind überwunden, damit sind das Rauchverbot entsprechend der gesetzlichen Vorgaben umgesetzt und die gesundheitspolitischen Ziele voll umfänglich erreicht. Insbesondere durch die Möglichkeit, separate bzw. abgetrennte Raucherbereiche auszuweisen und sich als getränkegeprägte Rauchergastronomie zu deklarieren, konnte noch massivere Umsatzrückgänge vermieden werden und insolvenzbedingte negative Strukturveränderungen in der Branche abgewendet werden.

Der DEHOGA MV hat sich, ohne seine bisherige Rechtsauffassung und Bewertung in Abrede zu stellen, in zwei ausführlichen Stellungnahmen für eine Entfristung ohne Verschärfung der gegenwärtigen gesetzlichen Regelungen stark gemacht. In Ländern, die ein wesentlich restriktiveres Nichtraucherschutzgesetz haben, sind bspw. deutliche Umsatzeinbußen in der vorrangig getränkegeprägten Gastronomie zu verzeichnen. In Nordrhein-Westfalen, hier gilt das totale Rauchverbot seit rund einem Jahr, beklagen 81 Prozent der Schankbetriebe Umsatzeinbußen, davon 63 Prozent über zehn Prozent. Aber auch in der Speisegastronomie vermelden mit 43 Prozent der Betriebe dort Umsatzeinbußen durch die restriktive gesetzliche Regelung. Dieser Gefahr konnte durch Beibehaltung der gegenwärtig gültigen gesetzlichen Regelung hier in Mecklenburg-Vorpommern abgewendet werden.

Mit der Entscheidung zur Entfristung haben die politisch Verantwortlichen die Einschätzung des Verbandes bestätigt und negative Folgen durch eine möglicherweise Verschärfung, hin zum totalen Rauchverbot, nicht zugelassen. Dies war für die Branche wichtig und richtig. Durch die Entfristung haben die Unternehmen des Gastgewerbes Rechtssicherheit und Rechtsklarheit.

Zurück