Ergebnisse der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zwiespältig

die Ergebnisse der heutigen Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind zwiespältig. Mehr Mut zu mehr Selbstverantwortung und weniger Verbote – dies wäre mit Sicherheit der richtige Weg gewesen. Positiv ist, dass kein erneuter Lockdown thematisiert wurde. Das klare Bekenntnis, dass eine Schließung des Gastgewerbes zumindest für Geimpfte und Genesene definitiv ausgeschlossen ist, ist ein wichtiges Signal an alle Unternehmer und Beschäftigte. Wichtig ist es an dieser Stelle ebenso, dass Ministerpräsidentin Schwesig genau dies auch wiederholt öffentlich und medial so formuliert hat.

Positiv werten wir auch, dass es für Getestete keine Zugangsbeschränkungen zu gastgewerblichen Betrieben gibt. Zumindest an diesem Punkt wurden unsere Argumente, dass es keine weitere einseitige Benachteiligung unserer Branche geben dürfe, ernst genommen. Leider trifft es aber Mecklenburg-Vorpommern an diesem Punkt stärker als andere Länder, zählen doch die bei uns aktuell geltenden Einschränkung zu den liberalsten im Bundesgebiet. Bspw. braucht man momentan keinen Test in der Indoor-Gastronomie. Die Verschärfung an dieser Stelle hin zur 3-G-Regel trifft uns.

DEHOGA MV-Präsident Lars Schwarz dazu: „Wieder werden ganze Branche stigmatisiert. Erkennbar hat man aus der Pandemie nicht viel gelernt. Wir sind keine Pandemietreiber, wir sind Hygieneprofis und haben erneut viel in Schutzmaßnahmen investiert. Wieder muss das Gastgewerbe die Hauptlasten der Einschränkung (bspw. Kontrollpflicht der Tests) tragen. Dies verunsichert erneut Mitarbeiter und Unternehmer gleichermaßen.“

Ein Zugang nur für Geimpfte und Genesene wäre aus unserer Sicht rechtlich bedenklich und nicht tragbar gewesen. Die Zusage zur Verlängerung der Überbrückungshilfen und dem erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld sind für das Gastgewerbe sicherlich wertvoll.

Schwierig ist es, dass laut Beschluss der Maßstab für verschärfte Zugänge erneut und zumindest laut Papier ausschließlich der 7-Tage-Inzidenzwert sein soll. Es wird zwar von weiteren Faktoren geredet, aber entscheidend für die 3G-Regel ist der Inzidenzwert. Hier bleibt auch nach eineinhalb Jahren Pandemie alles beim Alten. Es bleibt abzuwarten, wie sich das Land an dieser Stelle mit seinem MV-Plan positioniert. Mehrfach und wiederholt hatte Ministerpräsidentin Schwesig hier auf die Einbeziehung weitere Paramter wie bspw. die Hospitalisierungsrate der Erkrankten hingeweisen. Dass in diesem Zusammenhang der Inzidenzwert von 50 auf 35 sogar herabgesetzt wurde, ist nicht nachvollziehbar.

Eine noch spannendere Frage dürfte sich in MV  hinsichtlich der Testinfrastruktur ab Oktober ergeben. Aktuell hat sich durch Änderungen der Bundestestverordnung (Testungen finanziell nicht mehr kostendeckend möglich), durch Verschärfung der Dokumentationspflichten für Testzentren  und durch die liberale Verordnungslage in MV (Test sind vielfach nicht nötig) die Testinfrastruktur deutlich und spürbar ausgedünnt. Wie diese reduzierte Testinfrastruktur dann nun den Bedarf decken soll, bleibt mehr als fraglich. Auch wenn denn dann Tests kostenpflichtig sein sollen,  so muss ja zumindest die Möglichkeit für die Bürger bestehen bleiben, insbesondere für diejenigen, die sich nicht impfen lassen können. Lars Schwarz hierzu: "Seit Wochen thematiseren wir genau diesen Umstand. Jetzt über den Sommer wurde unsere funktionierende Testinfrastruktur ausgedünnt, ein neuerliches Hochfahren im Bedarfsfall wird schwerlich oder gar nicht gelingen. Hier beißt sich wieder einmal die Katze in den eigenen Schwanz."

Der Beschluss der BKMPK vom 10.08.2021 ...

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