Frist verlängert: Anträge für das Modernisierungsprogramm für Beherbergungsbetriebe bis zum 30.06.2021

Im Verlauf der Woche hat uns der Staatssekretär nunmehr mitgeteilt, dass die Antragsfrist für dieses Programm um drei Monate bis zum 30.06.2021 verlängert wird. Mit der verlängerten Antragsfrist verbleibt damit ausreichend Zeit, um die Anträge zu stellen, zu bearbeiten und fristgerecht zu bewilligen. Der Durchführungszeitraum für die Investitionsvorhaben kann bis zu 36 Monaten betragen.

Zum Hintergrund: Beherbergungsbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern haben die Möglichkeit, zusätzliche Fördermittel (nichtrückzahlbarer Zuschuss) für Modernisierungsinvestitionen zu beantragen. Gefördert werden sollen Investitionen zur Qualitätsverbesserung der Ausstattung und des Angebots, zur Steigerung der Energieeffizienz oder Verbesserung der Klimafreundlichkeit. Die Antragstellung erfolgt im Rahmen des Programms Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". Die Förderhöchstsätze sind gestaffelt nach der Größe des Beherbergungsbetriebes - 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 30 Prozent für große Unternehmen

Zu mehr Informationen und zu den Antragsunterlagen geht es hier ...

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