Achtung: Gaststättenerlaubnis bei 12monatiger Schließung in Gefahr?

In § 8 des Gaststättengesetzes geht es um das Erlöschen der Erlaubnis. Danach erlischt die Erlaubnis, wenn der Inhaber den Betrieb nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis aufgenommen hat oder seit einem nicht mehr ausgeübt hat. Die Fristen können verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Nach unserer Rechtsauffassung liegt in den Corona-Maßnahmen ein wichtiger Grund, da es sich um behördlich-hoheitliche Maßnahmen ohne das Verschulden des Betroffenen handelt. Ein Antrag auf Fristverlängerung sollte daher von den betroffenen Betrieben, welche durchgehend 12 Monate geschlossen sind, umgehend bei der zuständigen Ordnungsbehörde gestellt werden.

Der DEHOGA MV befindet sich zu diesem Sachverhalt mit dem Wirtschaftsministerium im Austausch. Sollte eine landesweite übergreifende Regelung möglich sein, informieren wir umgehend. Bis dato sollte zu Sicherheit im Einzelfall eine Fristverlängerung beantragt werden.

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