HOTREC: Einhaltung steuerlicher Pflichten und des Verbraucherschutzes machen Registrierungspflicht zu einem Muss in der „Sharing“ Economy

Nach Angaben der European Holiday Home Association bieten Sharing-Plattformen im Beherbergungsbereich europaweit 20 Millionen Betten an, verglichen mit 13 Millionen Betten in Hotels und ähnlichen Betrieben (Eurostat). Eine aktuelle Studie der Europäischen Kommission (DG Grow) zeigt zudem, dass ein großer Teil der privaten Unterkünfte von professionellen Anbietern vermarktet wird. Zwei Drittel vermieten ihre Immobilie für mehr als 120 Tage im Jahr. Eine im November 2017 veröffentlichte Studie von PricewaterhouseCoopers über die Auswirkungen der Besteuerung auf den europäischen Tourismus unterstreicht auch die Notwendigkeit einer angemessenen Beteiligung der Sharing Economy an den öffentlichen Aufgaben. „Es ist für die Steuerbehörden schwierig, das Bewusstsein für steuerliche Pflichten bzw. Verstöße zu schärfen, wenn eine Ungleichheit zwischen der effektiven Steuerlast für steuerkonforme Unternehmen und denjenigen, die die Steuerpflichten nicht einhalten, entsteht. Das verzerrt den Markt und führt auch zu Einnahmeverlusten für den Staat."

„Um einen harmonisierten europäischen Ansatz zu ermöglichen, ist HOTREC der Ansicht, dass die Annahme der von der Europäischen Kommission im Herbst 2017 ausgearbeiteten Leitlinien einen großen Schritt nach vorn bedeuten würde“, erklärte Ramón Estalella, Vorsitzender der HOTREC Task Force „Collaborative Economy."

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