Investitionsprogramm „Modernisierung“ für Beherbergungsunternehmen gestartet

Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) stellt das wichtigste Förderinstrument für die wirtschaftsnahe Infrastruktur und die gewerbliche Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern dar. Sie wird zur Unterstützung der regionalen Wirtschaftsstruktur in der Corona-Pandemie aufgestockt. In Mecklenburg-Vorpommern stehen im Jahr 2020 insgesamt 220 Millionen Euro zur Verfügung. Knapp 50 Millionen Euro davon stammen aus der GRW-Aufstockung aus dem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket des Bundes; sie werden in derselben Höhe ergänzt durch Mittel aus dem MV-Schutzfonds.
Die Förderung soll sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in Beherbergungsbetrieben sichern und schaffen. [...] Gefördert werden investive Maßnahmen zur Qualitätssteigerung beziehungsweise Angebotsverbesserung, die deutlich über die bloße Wiederherstellung des Ursprungszustandes hinausgehen. Sanierungsmaßnahmen sind nicht förderfähig. Im Fokus stehen insbesondere Investitionen zur Erweiterung der Zimmerausstattung und der Hotelinfrastruktur. Ziel der Maßnahmen muss sein, Voraussetzungen für eine bessere Bewertung bei der Klassifizierung des Betriebes oder direkt eine höhere Zertifizierung zu erreichen, neue Kundengruppen zu erschließen oder eine stärkere Nutzung der Nebensaisonzeiten zu ermöglichen. Die Qualitätssteigerung ist in einem Konzept darzulegen. Zudem werden auch Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Klimafreundlichkeit gefördert. Die Fördersätze sind gestaffelt nach der Größe des Beherbergungsbetriebes - 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 30 Prozent für große Unternehmen.

Das Unterstützungsprogramm ist Bestandteil der Landesrichtlinie zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft und unterliegt den allgemeinen Fördervoraussetzungen der GRW. Für die Förderung kommen Investitionen in Betracht, die ausgehend vom Investitionsvolumen oder der Zahl der geschaffenen Dauerarbeitsplätze eine besondere Anstrengung des Unternehmens darstellen.
Anträge können ab sofort mit einem GRW-Antragsformular beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) gestellt werden. Die Antragsunterlagen müssen bis spätestens 30.11.2020 vollständig beim LFI vorliegen.
Weitere Informationen und das GRW-Antragsformular stehen auf der Internetseite des Landesförderinstitutes Mecklenburg-Vorpommern (LFI) unter www.lfi-mv.de

(Quelle und mehr: PI Nr.289/20 | 22.07.2020 | WM | Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Aktuell?id=162215&processor=processor.sa.pressemitteilung&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle )

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