Kabinettsbeschluss: Corona-Arbeitsschutzverordnung läuft zum 2. Februar aus

Das Bundeskabinett hat in dieser Woche die vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Damit läuft die Verordnung zeitgleich mit der Maskenpflicht im Personenfernverkehr zum 2. Februar 2023 aus.

Nur in Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege sind weiterhin Corona-spezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zu beachten. In allen anderen Bereichen – und damit auch im Gastgewerbe - können Arbeitgeber und Beschäftigte künftig eigenverantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich sind. 

Die Anwendung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel hatte bereits am 25. Mai 2022 mit Außerkrafttreten der alten Fassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung geendet.

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