Kompromisslösung zur Bäderverkaufsverordnung vorgestellt

Ebenso ist es aus Sicht des DEHOGA MV zu begrüßen, dass es im Hinblick auf den Warenkorb und die Verkaufsflächen in der Kompromisslösung keine Veränderung bzw. Verschlechterung zur vormaligen Lösung gibt.

Allerdings erhebt das Präsidium des DEHOGA MV laut Beschlusslage grundsätzlich die Forderung, dass die Ladenöffnungszeiten eine grundsätzliche Liberalisierung erfahren müssen. Die gegenwärtige Rechtslage ist in keiner Weise zeitgemäß und muss nach unserer Ansicht von Einschränkungen befreit werden. Allerdings ist es dem DEHOGA MV dabei bewusst, dass gerade mit Blick auf die Rechtslage diese Forderung ein dickes Brett ist, welches es zu bohren gilt.

Die zum Teil deutlich in Richtung Wirtschaftsministerium formulierte Kritik können wir bei allem Verständnis ob der Situation direkt Betroffener nicht nachvollziehen. Nach Auffassung des DEHOGA MV ist nicht das verantwortungsvolle und kompromisssuchende Handeln des Ministers oder des Wirtschaftsministeriums kritikwürdig. Hier sehen wir vielmehr die verhandelnden Gewerkschaften in der Verantwortung. Die Ungleichbehandlung und ein Verhandeln mit zweierlei Maß seitens der Arbeitnehmervertreter ist für den DEHOGA MV nicht nachvollziehbar und nicht akzeptabel. Einerseits wurde eine deutlich liberalere Regelung in Schleswig-Holstein verhandelt und gerade eben für weitere 5 Jahre bestätigt (deutlich mehr Sonntage, deutlich mehr Orte), um andererseits mittels der Kompromisslösung in Mecklenburg-Vorpommern eine deutlich schlechtere Regelung zu suchen.

Der DEHOGA MV sieht darin die große Gefahr, dass eine zukünftige positive Entwicklung des MV-Tourismus deutlich erschwert bzw. die Branche in Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich mit dem direkten Nachbarn und Mitbewerber Schleswig-Holstein deutlich schlechter gestellt wird. Der DEHOGA MV plädiert Vorschläge für moderate Anpassungen in der Kompromisslösung gemacht und wird sich auch zukünftig aktiv im Bäderbeirat einbringen.

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