Damit werden wesentliche Schutzinstrumente wie Maskenpflicht in Innenbereichen, Abstands- und Hygieneregelungen sowie 3G- Erfordernisse für einen Übergangszeitraum bis zum 2. April beibehalten.
Laut Landesregierung gilt zudem, dass in den Bereichen, wo ein 3G-Erfordernis besteht, Veranstalter, Einrichtungen bzw. Betriebe optional auch die 2G-Regel anwenden können. Dann kann entweder die Maskenpflicht entfallen oder auf die Abstandsregelung verzichtet werden.
Diese Corona-Regeln gelten bis zum 2. April 2022 in MV
Eine Maske im Innenbereich muss getragen werden:
Im Einzelhandel (auch in Supermärkten)
im ÖPNV
im Dienstleistungsgewerbe
bei körpernahen Dienstleistungen (Frisör, Kosmetik)
bei der Nutzung medizinischer, pflegerischer und therapeutischer Angebote
in Musikschulen und außerschulischen Bildungseinrichtungen
bei Freizeitangeboten (Zoos, Zirkusse, Indoorspielplätze, Hallen- und Spaßbäder)
bei der Nutzung kultureller Angebote (Kino, Theater, Museen, Bibliotheken, Chöre, soziokult. Zentren)