Neuer Vorstoß für rechtssichere WLAN-Angebote

Entwurf eines Dritten Telemedienänderungsgesetzes

Der Gesetzentwurf schließt für Urheberrechtsverstöße von Gästen nunmehr nicht nur Schadensersatz-, sondern auch Unterlassungsansprüche aus. An ihre Stelle tritt ein Anspruch auf Entfernung oder Sperrung der Nutzung der betroffenen Inhalte. Anders als es das EuGH-Urteil noch nahelegte, können nach dem neuen Gesetzentwurf Hoteliers und Gastronomen nicht dazu gezwungen werden, von den Nutzern die Vorlage der Personalausweise zu verlangen oder eine Passwortsicherung für das WLAN zu installieren. „Der Gesetzentwurf beugt nun auch teuren Unterlassungsansprüchen wirksam vor. Wir begrüßen daher den erneuten Vorstoß des BMWi und gehen davon aus, dass das Problem der Urheberrechtsverstöße durch WLAN-Nutzer nun einer pragmatischen Lösung zugeführt wird“, kommentierte Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA) und DEHOGA-Vizepräsident den Entwurf.

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