Neuregelungen im Mutterschutz – Achtung: Änderungen seit 01.01.2018

Die wesentlichen Neuregelungen zum Mutterschutz traten zum 1. Januar 2018 in Kraft. Das neue Mutterschutzgesetz erfasst mehr Mütter als zuvor, auch der mutterschutzrechtliche Arbeitsschutz wird verstärkt. Schülerinnen und Studentinnen werden dann in den Anwendungsbereich des MuSchG einbezogen, wenn die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt. Nähere Informationen zu den Neuregelungen finden Sie in einem Merkblatt hier ... 

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