Rückzahlung der Corona-Soforthilfe des Bundes - Aufforderungen kommen zur Unzeit

Ende letzter Woche "flatterten" bei vielen Mitgliedsbetrieben Aufforderungen des Landesförderinstitutes ins Haus, innerhalb von 14 Tagen zu berechnen, ob im Hinblick auf die Corona-Soforthilfen des Bundes eine Überkompensation vorliegt. Für diesen Nachweis, die Hilfen wurden seinerzeit für einen Zeitraum von 3 Monaten gewährt, ist eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu präsentieren. Da im Zweifel der Juni zumindest in Teilen mit samt seinen Einnahmen noch zu diesem Zeitraum dazu gehört, dürfte es für nicht wenige gastgewerbliche Betriebe hier ein "böses Erwachen" geben und zumindest anteilige Rückzahlungen der damaligen Hilfen bedeuten. Wir haben uns hierzu bereits an das Wirtschaftsministerium gewandt. Aus der für Fördermittel zuständigen Abteilung verwies man auf entsprechende Anweisung aus dem Bundeswirtschaftsministerium, wonach die Länder verpflichtet sind, bis Ende März 2021 diese Prüfungen durchzuführen.

DEHOGA MV-Präsident Lars Schwarz dazu: "Um nicht missverstanden zu werden, bei Überkompensation müssen zu viel erhaltene Mittel zurückbezahlt werden. Es aber ist ein absolutes Unding und eine Katastrophe, zu dieser Zeit möglicherweise Rückforderungen zu stellen. Wir alle wissen, dass die schnellen und unbürokratischen Hilfen eher einer Steinschleuder denn einer Bazooka gleichen. Jetzt so etwas, dass schlägt dem Fass den Boden aus. Zu Recht herrscht blankes Entsetzen und die massive Wut der Branche ist zu spüren. Noch nie ist in diesen schweren Zeiten bundespolitisches Unverständnis ob der der realen Lage deutlicher zum Ausdruck gekommen als jetzt. Man beschneidet uns fünf Monate das Grundrecht der unternehmerischen Freiheit, begründet dies mit einem Sonderopfer und tritt uns nun zum Dank mit Füßen, unglaublich! Rückblickend kann man weder von ,Sofort' noch aktuell von ,Hilfe' sprechen."

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