Starthilfe für Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe in Mecklenburg-Vorpommern - DEHOGA MV-Forderung umgesetzt

Da es nach EU-Beihilferecht allerdings nicht möglich war, die Novemberhilfe lediglich "aufzustocken" - hier wären die Landesgelder von der auf den Vergleichszahlen des Vorjahresmonats basierenden maximal möglichen 75-prozentigen Hilfen lediglich abgezogen worden - hat sich die Landesregierung einen Weg überlegt, wie das Gastgewerbe dennoch und für die Hilfen aus November und Dezember unschädlich unterstützt werden kann.

Wie bereits informiert, gewährt das Land eine einmalige Anlaufkostenpauschale in Höhe von 5 Prozent des für die Novemberhilfe maßgeblichen Vergleichsumsatzes als Beitrag zu den Wiederanlaufkosten nach den Betriebsschließungen. In der Schalkonferenz des heutigen Wirtschaftsfokus MV wurde nunmehr mitgeteilt, dass ab morgen die entsprechenden Antragsformulare und alle weiteren Informationen auf der Seite des Landesförderinstitutes hier eingestellt werden. 

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