Durch das mit der letzten Verordnungsänderung erfolgte Vorziehen von Untersagungen von Warnstufe Rot+ nach Stufe Rot gelten seit dem 27.12.2021 bereits folgende Verbote. Der Betrieb, Publikumsverkehr bzw. Zuschauende in:
- Kinos, Theater, Konzert- und Opernhäuser
- Chöre und Musikensembles
- Freizeitparks, Indoor-Spielplätze
- Zirkussen
- Innenbereiche von Zoos, Tierparks, botanischen Gärten,
- Innenbereiche von Museen und Ausstellungen
- Volksfeste, Spezialmärkte
- Schwimm- u. Spaßbäder (außer Schwimmkurse, Schwimmunterricht, vereinsbasierter Sport in geschlossenen Übungsgruppen, Nutzung interner Anlagen durch Gäste von Beherbergungsbetrieben)
- Tanzschulen
- (Sport-)Veranstaltungen mit Zuschauenden bzw. mit Publikumsverkehr innen und außen
- geschlossene Gesellschaften in Gaststätten
- tourismusaffine Dienstleistungen (innen, mit Ausnahme von Busveranstaltungen)
- soziokulturelle Zentren
Zusätzlich gilt laut Gesundheitsministerium MV nun auch das Verbot in den Bereichen: Prostitution, Glücksspiel und Busreisen.