Was wir von der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz erwarten

Im Einzelnen haben wir folgendes gefordert:

Erhöhung der Impfquote durch mehr Werbung und Aufklärung sowie eine Ausweitung der niedrigschwelligen Impfangebote

Festlegung neuer Kriterien für die Beurteilung der Infektionslage: Statt sich nur an Inzidenzwerten auszurichten, gilt es jetzt auch andere relevante Faktoren wie die Impfquote, Krankheitsverläufe, den Hospitalisierungsgrad, die Auslastung der Intensivstationen sowie die Todesfallzahlen mit zu berücksichtigen. Die aktuell in den Landesverordnungen geltenden Schwellen-Inzidenzwerte von 10, 25, 35, 50 und 100, ab denen automatisch Verschärfungen in Kraft treten, sind schnellstmöglich signifikant nach oben anzupassen.

Zugangsregelungen zu Gastronomie und Hotellerie müssen verhältnismäßig sein: Jüngste Pläne des Bundesgesundheitsministeriums vom 2. August, unabhängig von der Inzidenzzahl generell die 3G-Regel für die Innengastronomie und Hotelübernachtungen einzuführen, halten wir - auch angesichts einer aktuellen deutschlandweiten Inzidenz von rund 20 - für rechtlich bedenklich. Sollte eine Abwägung mit der Gefährdungslage diese Regelung jedoch erforderlich machen, müssen auf der anderen Seite Abstandsgebote und Kontaktbeschränkungen in unseren Betrieben entfallen.

Die ebenfalls geplante gesetzliche Einführung der sogenannten 2G-Regel – also nur noch Geimpften und Genesenen, nicht aber negativ Getesteten Zugang in unsere und andere Betriebe zu gewähren - kann und darf nur als absolut letzte Maßnahme angesehen werden kann. Natürlich kann jeder Unternehmer im Rahmen seines Hausrechts die 2G-Regelung anwenden. Es ist nicht akzeptabel, dass diese emotionale Debatte insbesondere auf dem Rücken unserer Branche der Gastfreundschaft ausgetragen wird.

Entscheidung zu kostenpflichtigen Corona-Tests vertagen: Die Vorschläge, Ungeimpften künftig keine kostenfreien Tests mehr zur Verfügung zu stellen, können wir grundsätzlich nachvollziehen. Allerdings erachten wir es für notwendig, die kostenfreien Tests für alle noch mindestens bis Oktober aufrecht zu erhalten, da erst dann alle ein Impfangebot erhalten haben werden. Nicht auszuschließen ist ebenso, dass in zwei Monaten neue entscheidungsrelevante Erkenntnisse zum Umfang der Infektionen von Geimpften vorliegen. Deshalb regen wir an, die Entscheidung über die Kostenpflicht zu vertagen.

Öffnung von Clubs und Discotheken: Mit wenigen Ausnahmen dürfen Clubs und Discotheken bislang nicht öffnen. Aufgrund der Entscheidung des OVG Lüneburg vom 3. August (DEHOGA compact berichtete) gehen wir davon aus, dass nunmehr in allen Bundesländern die Öffnung der Discotheken mit kontrolliertem Zugang zumindest bei Inzidenzen von unter 35 ermöglicht wird.

Clubs und Discotheken können zudem Teil der Lösung sein, wenn es darum geht, jungen Menschen unkomplizierte Impfangebote zu unterbreiten. Dies funktioniert jedoch nur dann, wenn Clubs und Discotheken mit klar definierten Zugangsregeln geöffnet sind.

Dort, wo räumlich möglich, sind dann die Clubs- und Discothekenunternehmer gerne bereit, sich an der Impfkampagne zu beteiligen. Durch gezielte Ansprache der jungen Gäste könnte dort ein wesentlicher Beitrag zur Aufstockung der Impfquote bei 18- bis 30-jährigen erreicht werden.

Verlängerung der Überbrückungshilfen: Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz haben sich bereits für die Verlängerung der Überbrückungshilfe wie auch des Kurzarbeitergeldes stark gemacht. Wir erwarten, dass auch in der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin dazu eine klare Beschlussfassung erfolgt.

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