Nachdem am Freitag das neue Infektionsschutzgesetz im Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde, hat die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns im Anschluss daran die Corona-Landesverordnung M-V angepasst. Die Verordnung wurde gestern Abend veröffentlicht und damit rechtskräftig.
Welcher Beruf passt zur mir? Was ist neu bei der Ausbildung im Gastgewerbe? Was ist besonders bei den Fachleuten für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie? Was macht eigentlich eine Fachkraft Küche? Was müssen Ausbildungsbetriebe in der Übergangsphase beachten? Wo finde ich die offiziellen Dokumente? Auf diese Fragen und viele weitere finden zukünftige Auszubildende wie Ausbildungsbetriebe auf der neuen Website www.dehoga-ausbildung.de die Antworten – mit wenigen Klicks, schnell, unkompliziert und informativ. Das Online-Portal des DEHOGA ist jetzt online gegangen.
Die Ausbildung in Hotellerie und Gastronomie wird noch hochwertiger und vielfältiger. Am 1. August 2022 treten neue Ausbildungsordnungen für die dann sieben gastgewerblichen Berufe in Kraft. Berufsprofile wurden geschärft und attraktiver ausgestaltet, Inhalte modernisiert, die Prüfungsstruktur um moderne Prüfungsformen erweitert. Insgesamt wird mehr Wert gelegt auf Digitales, Verbraucherschutz, Nachhaltigkeit, Ernährungstrends und Teamwork. Heute, am 15.03.2022, wurden die neuen Ausbildungsordnungen mit den Rahmenplänen veröffentlicht.
Es war zu befürchten, die Vorzeichen deuteten es an: Die Corona-Regeln in Mecklenburg-Vorpommern sollen bis zum 2. April verlängert werden. In diesem Sinne informierten die Mitglieder der Landesregierung um Wirtschaftsminister Meyer heute die Teilnehmer der Sitzung der Taskforce Tourismus und Wirtschaft. "Es ist absolut frustrierend für uns. Deutlich habe ich die Maßnahmen kritisiert. Erneut werden Planungen ad absurdum geführt und MV beschreitet einen Sonderweg, der zu Nachteilen im Wettbewerb führen wird", so DEHOGA MV-Präsident Lars Schwarz am Rande der Sitzung.
Die Landesregierung hat eine Reihe von Corona-Lockerungen beschlossen. Neben der 3G-Regel im Gastgewerbe dürfen ab Freitag (den 04.03.2022) Clubs und Diskotheken in Mecklenburg-Vorpommern öffnen.