DEHOGA-News
Liebe DEHOGA-Mitglieder,
wie sie bekanntlich wissen, besteht seit dem 1. Januar 2023 die Pflicht zum Angebot vom Mehrwegalternativen gemäß § 33 und § 34 Verpackungsgesetz. Auf die Möglichkeit, dass die Waren in Mehrwegverpackungen erhältlich sind, müssen die betroffenen Unternehmen die Gäste bzw. Kunden ausdrücklich hinweisen.
Weiterlesen … Mehrwegalternative für Einwegverpackungen
Nach einem überaus erfolgreichen Seminar in 2022, beginnt Larsen Cognac 2023 seine Mecklenburg-Vorpommern-Tour und wird überall dort wo Freunde des guten Geschmacks zusammen kommen möchten, Inhouse-Cognac-Tastings anbieten.
Weiterlesen … Larsen Cognac-Tour in MV
Seit dem 01.04.2022 wurde das Sonderstellenportal „mv4you-ukraine“ Online gestellt. Dieses Angebot ist für Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern, die ukrainische Geflüchtete in Ihren Betrieben integrieren möchten. In diesem Sonderstellenportal werden alle Stellenangebote für ukrainische Fachkräfte gebündelt.
Weiterlesen … Das Jobportal aus MV für ukrainische Geflüchtete in MV
Restaurants, Bistros und Cafés, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen in Einwegverpackungen verkaufen, sind ab dem 1. Januar 2023 verpflichtet, diese jeweils auch in Mehrwegverpackungenanzubieten. Die Mehrwegvariante darf nicht teurer sein als die Ware in der Einwegverpackung. Außerdem müssen für alle Angebotsgrößen eines To-go-Getränks entsprechende Mehrwegbecher zur Verfügung stehen und die Mehrwegverpackung darf auch ansonsten nicht zu schlechteren Bedingungen angeboten werden als die Einwegverpackung. Es ist erlaubt, die Mehrwegverpackung nur gegen ein Pfand auszugeben, das bei der Rückgabe dann wieder ausgezahlt wird.
Weiterlesen … Neue Mehrwegangebotspflicht ab 1. Januar 2023
Der DEHOGA schaut zurück auf ein Jahr mit gewaltigen Herausforderungen – für Bürger und Gesellschaft, aber natürlich auch insbesondere für das Gastgewerbe. Vieles hat uns bewegt, berührt aber auch erfreut.
Weiterlesen … Der DEHOGA wünscht Ihnen ein fröhliches und besinnliches Weihnachtsfest